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Unterstützung von Weiterbildung und Lebeslangem Lernen durch das Land BrandenburgDas Land Brandenburg gehört zu jenen Bundesländern, die den Bereich der Weiterbildung gesetzlich geregelt haben. Das Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung vom 15. Dezember 1993 – Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) – gliedert sich in fünf Regelungsbereiche, die den Zielen der Angebotssicherung, Qualitätssicherung, Kooperation und Koordination und dem Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung entsprechen.
- bSicherung der Grundversorgung (Angebotssicherung)/b
Die Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgabe, ein Mindestweiterbildungsangebot als Grundversorgung in den Bereichen der allgemeinen, beruflichen, kulturellen, und politischen Bildung bereitzuhalten. Das Land Brandenburg fördert im Rahmen der Grundversorgung durchgeführte Veranstaltungen und unterstützt die Einrichtungen beratend bei ihrer Arbeit. - bAnerkennung von Einrichtungen der Weiterbildung, Landesorganisationen und Heimbildungsstätten (Qualitätssicherung)/b
Einrichtungen in freier Trägerschaft und Landesorganisationen können sich staatlich anerkennen lassen. Seit dem Jahr 1996 ist eine solche Anerkennung Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundversorgung. Derzeit sind 21 Volkshochschulen, fünf Heimbildungsstätten, sieben Landesorganisationen und 49 Einrichtungen in freier Trägerschaft anerkannte Einrichtungen im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz. - bKooperation und Koordination auf Kreis- und Landesebene/b
Das dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz zugrundeliegende Kooperationskonzept ist geeignet, eine Koordination der pluralistischen, jedermann zugänglichen, flächendeckenden Weiterbildungsarbeit zu bewirken. Auf regionaler Ebene werden die Voraussetzungen einer Zusammenarbeit der Einrichtungen durch die Institution regionaler Weiterbildungsbeiräte geschaffen.
- bRechtsanspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung/b
Im Land Brandenburg besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen ein Anspruch auf Bildungsfreistellung an zehn Tagen in zwei Jahren bei voller Entgeltfortzahlung. Diese Entgeltfortzahlung dient dazu, die Bereitschaft der Anspruchsberechtigten sich weiterzubilden, zu erhöhen.
- bFörderung im Rahmen des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes/b
Neben der staatlichen Förderung der Grundversorgung können auch Modellvorhaben mit aktueller Schwerpunktsetzung gefördert werden, um die Innovation der Weiterbildungspraxis zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass sie der Qualitätsentwicklung oder der Auseinandersetzung mit Themen dienen, die für das Land Brandenburg von aktueller Bedeutung sind. Gefördert werden können auch Bildungsfreistellungmaßnahmen von Heimbildungsstätten und anerkannten Landesorganisationen.
Mitwirkung am Modellprogramm "Lebenslanges Lernen"
Darüber hinaus wirkt das Land Brandenburg an der Umsetzung des Modellprogramms „Lebenslanges Lernen“ der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) mit folgenden Projekten mit:
1. SELOG - Selbstgesteuertes Lernen und Organisationsentwicklung in Weiterbildungseinrichtungen
 www.brandenburg.de/
2. Qualitätstestierung in der Weiterbildung
 www.artset.de/
3. Weiterbildungspass mit Zertifizierung informellen Lernens
 www.blk-lll.de/
Teilnahme am Programm „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“
Die Lernenden Regionen in Brandenburg können Sie über die Deutschlandkarte rechts aufrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Ref. Weiterbildung, das Sie in unserer Linksammlung finden. |
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Klicken Sie auf ein Land, um direkt zu den Netzwerken zu gelangen. |
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