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Lebenslanges Lernen
Förderung
Richtlinie 2007
Richtlinie 2006
Richtlinie 2001
Service
Steuerung & Begleitung Lernende Regionen

BMBF 12.02.07
Ref. 321


Bekanntmachung von Förderrichtlinien für „Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen“ zur Vertiefung II des Programms „Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck
Der Europäische Rat von Lissabon hat im März 2000 Lebenslanges Lernen eine Priorität der europäischen Beschäftigungsstrategie genannt und darüber hinaus betont, dass Lebenslanges Lernen ein Grundelement des europäischen Gesellschaftsmodells ist. Lebenslanges Lernen dient hierbei nicht nur wirtschaftlichen Belangen und der Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit. Mit der Schaffung eines europäischen Raums des Lebenslangen Lernens, in dem der freien Wahl des Standortes und des Arbeitsplatzes auch faktisch keine Hindernisse mehr entgegenstehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch zusätzliche Möglichkeiten der Lebensgestal-tung und Selbstverwirklichung. Gleichzeitig wird die europäische Integration in sozialer Hinsicht ein weiteres, bedeutendes Stück vorangebracht.

In der gemeinsam vereinbarten Strategie für Lebenslanges Lernen in der Bundesrepublik Deutschland (BLK 2004) zeigen Bund und Länder die Aspekte und Zusammenhänge des Lebenslangen Lernens auf, bei denen unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten weitgehend Konsens zwischen den Ländern einerseits und zwischen Bund und Ländern andererseits besteht.

Es ist Aufgabe aller Beteiligten, insbesondere die Angebotsstrukturen zu verbessern, die selbstbestimmte Nachfrage zu stärken wie auch die Rahmenbedingungen des Lebenslangen Lernens zu optimieren. Die bisherigen Ergebnisse des Förder-programms „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“ - der bislang größten gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung des Lebenslangen Lernens - zeigen, dass die Vernetzung aller relevanten Akteure der verschiedenen Bildungsbereiche und der angrenzenden Politikfelder auf regionaler Ebene eine entscheidende Grundlage für Erfolg versprechende Umsetzungsstrategien darstellt.

Auf der Grundlage der bisherigen Arbeiten und vorliegenden Ergebnisse des Programms „Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken“ und anderer Initiativen von Bund und Ländern, sowie in Ergänzung des ersten Teils der Programmvertiefung „Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen“ ist es deshalb sinnvoll, für zentrale Handlungsfelder des Lebenslangen Lernens und vielversprechende Ansätze durch diese Förderinitiative gezielt innerhalb von Bildungsnetzwerken Lernender Regionen zu vertiefen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, herausragende Modelle und Beispiele zu schaffen, die über ihren unmittelbaren Kontext hinaus als Anregung dienen. Hierzu müssen diese Modelle entsprechend aufbereitet, strukturiert, dargestellt und schließlich in aktiver und übergreifender Weise verbreitet werden.

Die Ergebnisse der Förderung werden durch eine programmweite Zusammenarbeit der Vorhaben aufbereitet und durch programmübergreifende Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Die programmweite Zusammenarbeit läuft im Rahmen der bisherigen so genannten Themennetze (z.B. Bildungsberatung, Neue Lernwelten und Lernorte, Neue Übergänge, Aus- und Weiterbildung in und mit KMU), die deutlich verstärkt werden und Entwicklungen auch außerhalb dieser Themennetze be-rücksichtigen.

1.2 Zusammenarbeit mit den Ländern

Die Länder sind in die Auswahl der Vorhaben eingebunden. Ein Vorhaben wird ohne fachliche Unterstützung durch das betreffende Land nicht gefördert. Zur Programmsteuerung besteht ein Lenkungsausschuss, dem Vertreterinnen und Vertreter der Länder und des BMBF angehören. In beratender Funktion wurden weitere Sachverständige als Mitglieder hinzugezogen.

1.3 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsan-spruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber ent-scheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden jeweils Modelllösungen in einem der im Folgenden aufgeführten vier Bereiche A bis D und zusätzlich im Bereich E, die zur Erreichung der dort be-schriebenen Ziele dienen und durch nachhaltig organisierte, regionale Bildungsnetzwerke realisiert werden. Die dabei aufgezählten Gegenstände der Förderung stellen die möglichen Elemente der Modelllösungen dar.

Für alle Bereiche gilt, dass in der Beschreibung der Ausgangslage bereits bestehende Aktivitäten (insbesondere die öffentlich geförderten) in der Region darzustellen sind. Für die geplanten Maßnahmen ist darzulegen, wie diese Aktivitäten einbezogen werden und welcher neue Mehrwert durch die geförderten Arbeiten entsteht. Hierbei kommt es stets auch auf den Beitrag des Lebenslangen Lernens zur Ver-besserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit aller im Bildungs- und Beschäftigungssystem an.

In allen Bereichen werden gefördert:

• Projektleitung und Management,
• Bedarfsermittlung des jeweiligen Vorhabens,
• Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Geschäftsentwicklung,
• Koordinierende Maßnahmen zur Zusammenarbeit insbesondere von Unternehmen, Arbeitsverwaltungen, Sozialämtern, Weiterbildungsträgern und Kin-derbetreuungseinrichtungen,
• Fortbildungsmaßnahmen,
• Qualitätssicherung und Controlling.

Weitere Gegenstände der Förderung werden im Folgenden gesondert aufgeführt.


Bereich A: Bildungsberatungsagenturen – Schnittstellen und Motoren im Prozess des Lebenslangen Lernens

Ziel
Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Erprobung von ganzheitlichen Modelllösungen für den Auf- und Ausbau regionaler Bildungsberatungsagenturen, die bildungsbereichs- und trägerübergreifend ausgerichtet sind, der Individualisierung der Lebenslagen gerecht werden und dabei an der Gesamtbiographie ihrer Adressatinnen und Adressaten orientiert sind. Der Fokus wird auf arbeitsmarktbezogene Ko-operationen gelegt.

Die Zielvorstellung sind Bildungsberatungsagenturen, die über eigene, besonders auch in ländlichen Gebieten gut zugängliche Räumlichkeiten mit vernetzter IKT-Infrastruktur verfügen, bewährte Profiling- und Kompetenzerfassungsmethoden einsetzen und medienvermittelte Beratung anbieten. Die Bildungsberatungsagenturen werden dauerhaft von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen getragen, garantieren eine hohe Qualität ihrer Dienstleistungen und wenden sich kundenorien-tiert allen Formen des Lernens zu.


Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
a) Koordination und Management
• Organisationsberatung zur Weiterentwicklung der Bildungsberatung,
• Dokumentation des Beratungsprozesses, Beschwerdemanagement,
• Einsatz von zentralen Buchungs-, Vermittlungs- und Informationssystemen in-nerhalb des regionalen Netzwerks.

b) Beratung
• Orientierungs- und Einstiegsberatungen,
• Bereitstellung und Pflege von Informationsangeboten,
• Anwendung von Methoden zur Kompetenzerfassung,
• Vorauswahl geeigneter Bildungsangebote, Ermittlung der Anforderungen, Teilnahmebedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten,
• Entwicklung und Erprobung von Beratungsmaßnahmen für spezielle Zielgrup-pen, insbesondere für Bildungsferne, oder auch für kleine und mittlere Betriebe. (Für die betreffenden Adressaten sind „Komplettlösungen“ zu entwickeln, die einen künftig zu beschreitenden „Bildungsweg“ umfassen - Bildungslaufbahnberatung),
• Beratung von Personalverantwortlichen in Unternehmen, Behörden, Vereinen und betriebliche Interessenvertreter/innen etc.
• Bereitstellung von aufsuchender (z.B. im ländlichen Raum), medial vermittelter (z.B. über Chats, Avatare etc.) oder grenzüberschreitender Bildungsberatung,
• Kooperationen mit weiteren Beratungsstellen im Umfeld von Bildung als Netz-werkpartner,
• Erprobung innovativer Finanzierungsmodelle.


Bereich B: Lernzentren

Ziel
Ziel ist die Unterstützung von Modelllösungen für selbst gesteuertes Lernen durch regionale Lernzentren, die von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen ge-tragen werden. Durch die damit verbundene höhere Nutzerorientierung soll eine sig-nifikante Steigerung der Bildungsbeteiligung in allen Bereichen und sozia¬len Milieus erreicht werden.

Die Zielvorstellung sind Lernzentren in eigenen Räumen mit vernetzter IKT-Infrastruktur, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. Dabei sind - neben qualitativ hochwertigen (Selbst-)Lernmaterialien und unterstützenden Dienstleistun-gen, wie Lernberatung - eine prominente Lage in der Region ebenso wichtig wie ler-nerorientierte Raumkonzepte und kundenfreundliche Öffnungszeiten. Ein weiteres Merkmal ist die Kooperation mit allen relevanten Anbietern von Bildungsmaßnahmen der Region.


Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
a) Koordination und Management
• Organisationsberatung (z.B. für die Einrichtung der Räume, die Auswahl und Pflege der technischen Infrastruktur),
• Zusammenarbeit in einem transregionalen Verbund der Lernzentren.

b) Methodisch-didaktische Profilbildung des Lernzentrums
• Entwicklung und Umsetzung innovativer Angebote zum Selbstlernen auf der Grundlage eines pädagogisch-didaktischen Konzeptes,
• Vorauswahl geeigneter Angebote, Ermittlung der Anforderungen, Teilnahme-bedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten,
• Entwicklung und Umsetzung kompletter Lösungen für spezielle Zielgruppen (insbesondere kleine und mittlere Betriebe),
• Einrichten von Begegnungsmöglichkeiten und Begegnungsanlässen für Ler-nende.

c) Beratung und Begleitung für selbst gesteuertes Lernen im Lernzentrum
• Maßnahmen zur Diversifizierung der Zielgruppen,
• Orientierungs- und Einstiegsberatungen,
• Bereitstellung und Pflege von Informationsangeboten,
• Entwicklung und Erprobung von Begleitmaßnahmen für einzelne, spezielle Zielgruppen, insbesondere Bildungsferne,
• Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Erhöhung der Lernmotivation (z.B. in Form von Lernwerkstätten),
• Maßnahmen zur Kompetenzerfassung.


Bereich C: Übergangsmanagement

Ziel
Ziel ist die Förderung insbesondere der Beschäftigungsfähigkeit durch Verbesserung aller bildungsbezogenen Übergänge im Rahmen des Lebenslangen Lernens. Über-tragbare Modelle umfassender bildungsbereichübergreifender Dienstleistungsange-bote sollen auf regionaler Ebene insbesondere (Aus-)Bildungsabbruchquoten sen-ken, (Aus-)Bildungsabbrüche vorbeugen und bewältigen sowie die Bildungsbeteili-gung erhöhen.

Die Zielvorstellung sind Dienstleistungspakete, die, vernetzt von Bildungsträgern, in enger Kooperation und Arbeitsteilung für die jeweiligen Übergangsbereiche bereit-gestellt werden. Dies kann über Anlaufstellen erfolgen, die zu zielgruppengerechten Geschäftszeiten erreichbar sind, Beratung anbieten und die Vernetzung bestehender Beratungsangebote koordinieren. Kern des Übergangsmanagements ist jeweils die bildungsbereichsübergreifende Begleitung der Lernenden, d.h. eine an der Biografie orientierte Begleitung über einzelne Bildungsabschnitte hinaus. Ein zentraler Schwerpunkt besteht in der Zusammenarbeit mit bereits existierenden Maßnahmen und Projekten in der Region.


Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
Unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfslage ist für bis zu zwei Übergangsbe-reiche ein umfassendes Maßnahmen-Paket zu entwickeln und umzusetzen, das auch auf andere Netz¬werke und Institutionen übertragbar ist. Zu einer umfassenden Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die auch auf eine frühzeitige Kompetenz-entwicklung setzt, sind systematische Ansätze zur Verbesserung vertikaler Über-gänge gefragt. Die Übergänge sind genau zu benennen und möglichst mit Bestands- und Verlaufsdaten zu beschreiben. Im Förderschwerpunkt Übergangsmanagement soll die Entwicklung von Modelllösungen vor allem in den Übergangsbereichen des Wiedereinstiegs für Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher in Aus-bildung, für Eltern und Erwerbslose in die Berufstätigkeit sowie der Übergangsbe-reich Erwerbsphase-nachberufliche Lebensphase bearbeitet werden. Es sollen ins-besondere auch Modellösungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgesetzt werden. Der Übergangsbereich Schule-Beruf ist nicht Bestandteil des Förderbereiches.
Förderfähig sind jeweils:

• Allgemeine Maßnahmen und Systematisierung der Zusammenarbeit der Institu-tionen und beteiligten Einrichtungen,
• Verbesserung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen pädago-gi¬schem Personal, unterstützenden Einrichtungen und betreuenden Personen,
• Bildungsmaßnahmen zur Herstellung eines gemeinsamen, übergreifenden lernkulturellen Verständnisses,
• Entwicklung und Erprobung auf¬einander abgestimmter Beratungs- und Bil-dungsangebote,
o mit spezifischen Angeboten für die Zielgruppe Migrantinnen und Migran-ten,
o in Vernetzung mit und Weiterentwicklung von bereits ausgearbeiteten Konzepten und Maßnahmen der Grundbildung und Alphabetisierung,
o in Vernetzung mit Hochschulen und zur Weiterentwicklung von Maßnah-men für die Zielgruppe der Studienabgängerinnen und Studienabgänger, insbesondere von Bachelor- und Master-Studiengängen,
o in Zusammenarbeit mit Unternehmen, die sich der Vermittlung von Ar-beitskräften widmen (Zeitarbeitsfirmen),
• Entwicklung von Standards im Management spezifischer Übergänge,
• Maßnahmen zur Kompetenzerfassung,
• Coaching einzelner Zielgruppen,
• gemeinsame, verbindende Praxisprojekte zwischen Bildungsbereichen und Ar-beitsleben,
• gezielte Maßnahmen zur Erschließung des Lernortes Betrieb,
• Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlichen Engagements (z. B. unter Nutzung des Konzepts der Freiwilligenagentur),
• generationenverbindendes Lernen,
• Maßnahmen zur Vernetzung mit anderen regionalen Modellinitiativen (z. B. Mehrgenerationenhäuser, Migrationsberatung),
• Erprobung innovativer Finanzierungsmodelle.


Bereich D: Aus- und Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen des Lebenslangen Lernens

Ziel
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Beteiligung von KMU an der Umsetzung des Lebenslangen Lernens zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbei-ter/innen und der Innovationsfähigkeit von KMU. Übertragbare Modelllösungen zur Aktivierung und Unterstützung von KMU, Aus- und Weiterbildung auszubauen, sol-len die noch wenig genutzten Potentiale der KMU in die Entwicklung des Lebenslan-gen Lernens einbinden helfen. Dabei können die LR mit der Flexibilität und Ange-botsbreite ihrer Netzwerke einen modellhaften Beitrag zur Verstärkung der Zusam-menarbeit zwischen Bildungsanbietern und KMU leisten.

Es wird die Umsetzung umfassender, integrativer Dienstleistungskonzepte ange-strebt, die innovative Zugangswege zu KMU und bildungsbereichsübergreifende Betreuungs- und Bildungsangebote beinhalten. Ein besonderer Schwerpunkt der Modellansätze, zu deren Ausarbeitung KMU hinzuzuziehen sind, soll in Maßnahmen und Vorgehensweisen zur geeigneten Ansprache und Motivierung der KMU, ihr En-gagement in der Aus- und Weiterbildung zu verstärken, liegen. Weitere Schwerpunk-te bilden

• die umfassende organisatorische und fachliche Unterstützung der KMU in allen wichtigen Fragen der Personalentwicklung und der Qualifizierung;
• die Konzeption von spezifisch auf die Bedarfe von KMU ausgerichteten, koope-rativen Bildungsangeboten mit neuen Formen und Medien des Lernens.

Die Bereitstellung kann durch direkte, aufsuchende Ansprache der Personalverant-wortlichen in KMU erfolgen und/oder über Anlaufstellen, die zu zielgruppengerechten Geschäftszeiten erreichbar sind, Beratung anbieten und die Vernetzung bestehender Bildungs- und Beratungsangebote sicherstellen.
Es ist zu gewährleisten, dass die jeweiligen Perspektiven der Regionalentwicklung und des regionalen Wirtschaftsstandortes in den Konzeptionen der Betreuungs- und Bildungsangebote ihre Berücksichtigung finden und sich die Dienstleistungen insbe-sondere auf zukunftsorientierte Innovationen von Unternehmensorganisation und Technik sowie Entwicklungen der Demografie und des Fachkräftebedarfs beziehen. Modelllösungen anderer von Bund, Ländern und Gemeinden geförderter Maßnah-men zur Aus- und Weiterbildung im Bereich KMU sind in die Entwicklung der Modell-Konzepte einzubeziehen; erforderlichenfalls sind Kooperationen mit Trägern der Maßnahmen vor Ort zu vereinbaren.


Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
a) Koordination und Management:
• Koordinierende Maßnahmen zur Zusammenarbeit von Unternehmen und deren Vereinigungen mit Bildungsträgern, Arbeitsverwaltungen, Kommunen, Kam-mern, Kinderbetreuungseinrichtungen usw.,
• Konzepte zur Qualifizierung von auf KMU-Beratung spezialisiertem Personal der Bildungsanbieter,
• Verarbeitung von Analysen zum Bedarf an Maßnahmen des Lebenslangen Lernens in KMU in der jeweiligen Region unter Einbeziehung der Perspektiven der Regionalentwicklung und des Wirtschaftsstandortes

b) Integrierte Dienstleistungsportfolios zur Entwicklung und Förderung von Aus- und Weiterbildung in KMU im Rahmen des Lebenslangen Lernens

• Unterstützung und Begleitung der Unternehmen in allen Prozessen der Ausbil-dung und Weiterbildung, z.B.
o bei der Planung, Durchführung und Evaluation von Ausbildungen und Praktika, insbesondere in Ausbildungsverbünden
o bei der Bewältigung der Probleme von Ausbildungsabbrüchen und ihrer Vermeidung sowie bei der Förderung der Ausbildung besonders benach-teiligter Jugendlicher,
o bei Arbeitsfördermaßnahmen, bei der Integration von Wiedereinsteigerin-nen und Wiedereinsteigern,
o durch Beratung und Umsetzung in allen Phasen der Qualifizierungs- und Personalentwicklung, insbes. bei Personalentwicklungsstrategien, bei Neueinstellungen, beim Lernen am Arbeitsplatz, bei der Weiterbildung,
o durch Vermittlung innovativer Weiterbildungsansätze zur Nutzung des Po-tenzials älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
o durch Qualifizierung und Einsatz von (über-) betrieblichen Lernbeauftrag-ten.
• Beratung der Unternehmen zur Finanzierung von Bildungsprozessen.


Bereich E: Kommunale Kooperationen mit Lernenden Regionen

Ziel
Ziel ist die modellhafte Entwicklung und Erprobung von kommunalen Handlungskon-zepten zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Handlungsfeldern sowie der regionalen Standortentwicklung im Rahmen der Netzwerke der Lernenden Regionen. Dazu gehören die Abstimmung und Ver-besserung der aktiven Zusammenarbeit der Kommunen und kommunaler Einrich-tungen mit den Lernenden Regionen, die Entwicklung ressortübergreifender kom-munaler Initiativen zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens sowie die Betreuung von Maßnahmen und die Impulsgebung für die Integration des Lebenslangen Ler-nens in kommunale Ressorts in engem Zusammenhang mit den Aktivitäten der Ler-nenden Regionen. Eine Kooperation mit in den Regionen bereits etablierten, inter-mediären Akteuren, z. B. Regionalmanagerinnen und Regionalmanagern, ist sicher-zustellen.
Die Zielvorstellung sind Dienstleistungen und Maßnahmen, die eng verbunden mit dem Handeln der Netzwerke der Lernenden Regionen beispielhafte Impulse setzen hinsichtlich der Verknüpfung spezifischer kommunaler Strategien mit dem Lebens-langen Lernen. Der Bezug zu den Aktivitäten und Leistungen des Netzwerks der Lernenden Region/Regionen ist sicherzustellen: Aktivitäten zur Optimierung beste-hender und Installierung neuer Dienstleistungen, Maßnahmen und Kooperationen zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens in der Region sind auf Basis aktueller regionalspezifischer Bedarfslagen modellhaft und ergebnisorientiert zu entwickeln, zu erproben und zu dokumentieren.

Weitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung
Förderfähig sind folgende im Zusammenwirken mit den Lernenden Regionen zu tref-fenden Maßnahmen:
• Entwicklung und Umsetzung eines bedarfsorientierten Handlungskonzepts zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Lernenden Regionen,
• Entwicklung und Umsetzung eines bedarfsorientierten Handlungskonzepts zur Verbesserung des Lebenslangen Lernens in kommunalen Handlungsfel-dern,
• Mitwirkung an den Netzwerkaktivitäten der Lernenden Region,
• Planung und Realisierung von ressortübergreifenden und –spezifischen Dienstleistungen und Maßnahmen zur Umsetzung des Lebenslangen Ler-nens in kommunalen Handlungsfeldern,
• Aktive Einbindung und Vernetzung der kommunalen Ressorts in Kommunika-tions-, Bildungs- und Gestaltungsprozesse des Lebenslangen Lernens (z. B. durch Initiierung von Veranstaltungen und Einzelprojekten, offene Bürger- und Fachforen, Kinder- und Jugendkonferenzen, Bildungswettbewerbe, run-de Tische),
• Evaluierung der Wirkungen und Überarbeitung des kommunalen Gesamt-konzepts.

3. Zuwendungsempfänger

Bereiche A-C:
Antragsberechtigt ist eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die sich aus Mitgliedern eines regionalen Netzwerks im Sin-ne dieses Förderprogramms organisiert hat oder von den Mitgliedern legitimiert wur-de und rechtsverbindlich für das Netzwerk handelt. Sie darf in der Laufzeit dieser Förderinitiative nicht bereits im Rahmen des Programms „Lernende Regionen - För-derung von Netzwerken“, auch nicht in der Programmvertiefung I vom Bund geför-dert werden. Dies können somit Lernende Regionen der ersten und zweiten Förder-welle sein, jedoch auch andere Netzwerke, die vergleichbare Strukturen aufweisen und bereits nachweisbar im Handlungsfeld des Lebenslangen Lernens tätig sind.

Bereich D:
Antragsberechtigt ist eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die sich aus Mitgliedern eines regionalen Netzwerks im Rahmen dieses Förderprogramms organisiert hat oder von den Mitgliedern legiti-miert wurde und rechtsverbindlich für das Netzwerk handelt. Sie darf in der Laufzeit dieser Förderinitiative nicht bereits im Rahmen des Programms „Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken“, auch nicht in der Programmvertiefung I vom Bund gefördert werden. Dies können somit Lernende Regionen der ersten und zweiten Förderwelle sein.

Bereich E:
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen. In Stadtstaaten können dies auch kommunale Bezirksverwaltungen, Ämter und Behörden sein.


4. Zuwendungsvoraussetzungen

Bereiche A-C:
Die Förderung richtet sich an regionale Netzwerke für Lebenslanges Lernen. Ein regionales Bildungsnetzwerk im hier verwandten Sinn zur Förderung des Lebens-langen Lernens besteht mindestens aus
• außerschulischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Weiterbil-dung,
• relevanten Einrichtungen/Ämtern der Kommune in der Bildung, der Beschäfti-gungsförderung, im sozialen Bereich und der Wirtschaftsförderung,
• der/den regionalen Arbeitsagenturen/Arbeitsgemeinschaften (ARGES),
• regionalen Vertretungen der Wirtschaft (Kammern, Unternehmensverbänden, Gewerkschaften etc.),
• je nach Arbeitsschwerpunkt weiteren Partnern (Kindergärten, Schulen, Betrie-be, Eltern- und Seniorenvereinigungen etc.).

Zielsetzung, Art und Umfang der bisherigen Zusammenarbeit der Netzwerkpartner müssen belegt werden. Die Netzwerke müssen grundsätzlich auf Dauer angelegt sein und ihre Standortregion repräsentieren.

Kriterien für die Definition einer Region sind hierbei der räumliche und funktionale Zusammenhang sowie die Grenzen der Lernenden Regionen im Rahmen des Pro-gramms „Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken“ zum Stand Oktober 2006 (siehe www.lernende-regionen.info). Pro Region kann nur ein Antrag bewilligt werden.

Bereich D:
Die Förderung richtet sich an regionale Netzwerke der ersten oder zweiten Förder-welle des Programms „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“. Auch ist im Antrag das Vorhaben von in der Region durchgeführten Fördermaßnahmen des Bundes und der EU abzugrenzen. Mit den Trägern anderweitig geförderter Maß-nahmen sind erforderlichenfalls Kooperationsvereinbarungen zu treffen.

Bereich E:
Die Förderung richtet sich an Kommunen, bzw. kommunale Einrichtungen in den Grenzen der Lernenden Regionen im Rahmen des Programms „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“ zum Stand Oktober 2006. Es können nur Anträge von Kommunen gestellt werden, die an den Aktivitäten der jeweiligen Lernenden Region bisher aktiv mitgewirkt haben. Pro Lernende Region können bis zu 3 Anträge von Kommunen bewilligt werden. Mehrere Kommunen einer Lernenden Region, die eine Förderung erhalten, sind zur Zusammenarbeit, auch über Landesgrenzen hinweg, verpflichtet.



Bereiche A-E:
Der Antrag muss im Verwertungsplan eine nachhaltige Projektplanung über die För-derlaufzeit hinaus erkennen lassen.

Das Programm dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Im Antrag sind Abgrenzungen zu in der Region bereits existierenden Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustel-len.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovati-onsgehalt des beantragten Vorhabens oder - unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten - eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Ein-ordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.



Für den Bereich D werden von der LR bereits umgesetzte und nachhaltig erfolgrei-che Konzepte von Zugangswegen und Bildungsdienstleistungen zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in KMU im Rahmen des Lebenslangen Lernens vorausge-setzt.


5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgrenzba-ren Teilausgaben, d.h. in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Vergabe von Aufträgen und Ausgaben für bis zu acht Dienstreisen im Inland im Rahmen der programmweiten Transferakti-vitäten.

Nicht zuwendungsfähig im Rahmen dieser Förderung sind Mieten, Rechnerausga-ben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Gegenstände bis 410,00 Euro und Investitionen sowie weitere Ausgaben für Dienstreisen.
Diese sind außerhalb des Finanzierungsplans vom Netzwerk durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtpla-nung auszuweisen. Im abschließenden Verwendungsnachweis sind auch die nicht bezuschussten, sondern vom Zuwendungsempfänger bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung nachzuweisen.

Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:
• Für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungs-empfängers liegen.
• Im Finanzierungsplan können Ausgaben für den Aufbau und die kontinuierliche Pflege einer eigenen Internetpräsenz in einer Höhe von max. 5.000 Euro in An-satz gebracht werden. Bestehende Angebote sind hierbei zu nutzen und wei-terzuführen.
• Die Entwicklung von Datenbanken und Lernplattformen wird nicht gefördert. Bestehende Standards und Angebote sind zu nutzen und können erweitert werden.
• Ausgaben für insgesamt geplante acht Dienstreisen im Rahmen programmwei-ter Transferaktivitäten innerhalb Deutschlands sind förderfähig.
• Die Projektevaluation und wissenschaftliche Begleitung des Gesamtpro-gramms, die auch Bestandteil der entsprechenden Beauftragung zur Pro-grammdurchführung des BMBF ist, erfolgt grundsätzlich durch den Zuwen-dungsgeber. Sollte der Antragsteller eine darüber hinaus gehende (Selbst-) Evaluation oder wissenschaftliche Begleitung für erforderlich halten, ist dies insbesondere unter regionalen Gesichtpunkten im Antrag dezidiert zu begrün-den. Für (Selbst-)Evaluation und wissenschaftliche Begleitung können dabei insgesamt maximal 5% der im Förderantrag veranschlagten Ausgaben für das gesamte Vorhaben angesetzt werden.

Die Förderung der Vorhaben wird für einen Zeitraum vom 01.04.2007 bis längstens zum 30.09.2008 gewährt. Der Laufzeitbeginn kann um bis zu drei Monate verscho-ben werden. Netzwerke, die über den 31.07.2007 hinaus im Rahmen der zweiten Welle des Programms „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“ gefördert werden, sind zu einem späteren Laufzeitbeginn berechtigt, der sich direkt an die vo-rangegangene Förderung anschließt.

Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt in der Regel maximal 350.000 Euro für die Maßnahmen zum Übergangsmanagement, maximal 400.000 Euro für die Bildungs-beratungsagenturen, maximal 500.000 Euro für die Lernzentren, maximal 600.000 Euro für die Aus- und Weiterbildung in und mit KMU und maximal 150.000 Euro für kommunale Kooperationen mit Lernenden Regionen.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.


6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemei-nen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörper-schaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Pro-jektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Abweichend von dem in ANBest-P bzw. ANBest-GK genannten Zeitraum von sechs Monaten nach Auslaufen des Vorhabens ist der Gesamtverwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten beim Projektträger vorzulegen.

Verpflichtung zum Transfer
• Geförderte Vorhaben verpflichten sich, ihre Vorhabendaten auf einer zentralen Internetplattform, die der Zuwendungsgeber bereitstellt, zu pflegen. Sie sind ferner zur Teilnahme von Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung verpflichtet.
• Geförderte Vorhaben verpflichten sich zur Teilnahme am programmweiten Transfer. Hierfür ist u.a. die Teilnahme an jeweils einer zweitägigen Veranstaltung pro Halbjahr einzuplanen sowie an einer zweitägigen Programmab-schlusskonferenz im dritten Quartal 2008.

Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1261/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend den Europäi-schen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr.1685/2000 der Kommission vom 28. Juli 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben von den Strukturfonds kofinanzierte Operation, der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 4. März 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2004 der Kommission vom 10. März 2004 zur Änderung Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 hinsichtlich der Regeln für die Zuschussfähigkeit von Kofinanzierungen aus den Strukturfonds und zur Aufhebung der VO (EG) Nr.1145/2003 vom 27. Juni 2003, des Einheitlichen Programmplanungsdokuments Ziel 3 für Deutschland (am 10. Oktober 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt – K [2000] 2414 [Nr. 1999 DE 05 3 DO 001]) sowie des Operationellen Programms des Bundes Ziel 1 (am 21. Februar 2001 von der Europäischen Kommission genehmigt – K [2001] 25 [Nr. 2000 DE 05 1 PO 007]).






7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: lernende.regionen@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/¬bmbf/ index.htm. Auf Anforderung stellt auch PT-DLR die Vordrucke zur Verfügung.


7.2 Antragsverfahren

Die Anträge auf Förderung sind in dreifacher schriftlicher Ausfertigung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim PT-DLR bis zum 30. März 2007, 16 Uhr ein-zureichen. Beizulegen ist zudem auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM oder 3.5“ Floppy-Disk) eine computerlesbare, windowskompatible Fassung aller An-tragsunterlagen - möglichst unter Nutzung des elektronischen Antragssystems EASY für die AZA, ansonsten bevorzugt im PDF-Format.

Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel des PT-DLR maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist - verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die genannte Frist zur Vorlage von förmlichen Förderanträgen gilt nicht für KMU (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft).

Die Anträge müssen - ergänzend zu den in den Handlungsfeldern und thematischen Schwerpunkten genannten Vorgaben - folgende zur Beurteilung und Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben enthalten:

• Ausgefüllte Anträge für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA).
• Vorhabenbeschreibung: Sie umfasst max. 15 DIN-A4 Seiten (Ausschlusskriteri-um) in deutscher Sprache, Schriftgröße Arial 11, Zeilenabstand 1,5 und enthält neben den Standardinhalten (siehe Richtlinie zu AZA) zudem:
- eine knappe Beschreibung des Netzwerks (Organisation, Leistungen) (für Anträge Bereich E nicht erforderlich),
- eine knappe quantitative Analyse der regionalen Ausgangslage für die betreffenden Förderbereiche unter Berücksichtigung einschlägiger Aktivitäten und Projekte,
- Beschreibung eigener Vorarbeiten im betreffenden Förderbereich,
- Angaben von quantitativen Zielgrößen für das Vorhaben,
- einen detaillierten, ressourcenbezogenen Zeitplan zum Ablauf des Vor-habens, der alle geplanten Leistungen (auch im Rahmen von Aufträgen und außerhalb des Finanzierungsplans) umfasst,
- Vorstellungen über Geschäftsideen, Produkte und Marketing (als Grund-komponenten eines Businessplans, der nach dem ersten Jahr der Förderung vorgelegt werden muss); (für Anträge Bereich E nicht erforderlich) .
• Tätigkeitsprofile einschließlich zeitliches Mengengerüst für das eingeplante Personal,
• Unterlagen, die Zielsetzung, Art und Umfang der bisherigen Zusammenarbeit des regionalen Netzwerks für Lebenslanges Lernen belegen (durch Vereinssatzung, Geschäftsbericht, Businessplan oder andere Dokumente, die eine Zu-sammenarbeit über mindestens ein Jahr belegen - Ausschlusskriterium); (für Anträge Bereich E nicht erforderlich),
• Stellungnahmen (Letters of Intent) von unmittelbar am Vorhaben beteiligten Partnern, die einerseits ihre Unterstützung bei der Durchführung des Vorhabens zusichern und andererseits zeigen, dass der Antragsteller im Namen des Netzwerks auftritt. In vormals geförderten Lernenden Regionen ist hierbei eine positive Stellungnahme des zentralen Netzwerkknotens (bzw. des Netzwerk-managements) zwingend notwendig (Ausschlusskriterium); für Anträge Bereich E: positive Stellungnahme des zentralen Netzwerkknotens der ansässigen Lernenden Region (bzw. des Netzwerkmanagements) (Ausschlusskriterium); für mehrere antragstellende Kommunen einer Region: Darstellung der beabsichtig-ten Kooperation untereinander,
• Übersicht über weitere laufende und weniger als zwei Jahre zurückliegende öffentliche Förderungen des Antragstellers.


Bei der Vorhaben- und Arbeitsplanung wird dringend empfohlen auf einschlägige Methoden und Hilfsmittel zurückzugreifen, wie z.B. das Partnership Development Toolkit (http://europa.eu.int/comm/employment_social/equal/news/20051019-toolkit_en.cfm) oder den Leitfaden zum Projektmanagement durch Selbstevaluation (http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php). Weiterführende Informationen zur Unternehmens- und Geschäftsentwicklung von Bildungsnetzwerken finden sich unter http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php („Dossier Geschäftsentwicklung“). Über die Internetplattform www.lernende-regionen.info können zudem weitere Anregungen recherchiert werden (insbesondere über die erweiterte Suchfunktion).


7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Über die Förderung entscheidet das BMBF im Einvernehmen mit den Ländern. Das Sitzland wird in diesem Zusammenhang auch um die Einschätzung der Förderwürdigkeit und die Bestätigung der Zusätzlichkeit des Vorhabens gebeten. Diese Anga-ben sind Voraussetzung für die Förderung.

Anträge, die die Zuwendungsvoraussetzungen sowie Antragsbedingungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien bewertet:

• Organisationsgrad des regionalen Netzwerks für Lebenslanges Lernen (Enga-gement und Relevanz der Akteure, Dauer der Zusammenarbeit, Leistungs-spektrum), (gilt nicht für Bereich E),
• Verzahnung des beantragten Vorhabens mit dem regionalen Bildungsnetzwerk,
• Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen im betreffenden Förderbereich,
• Ausmaß der innovativen Weiterentwicklung bestehender Ansätze unter Be-rücksichtigung der Vorarbeiten und Referenzen des Antragstellers,
• Marketingansatz des Vorhabens,
• Transferfähigkeit der Ergebnisse,
• Tragfähige Perspektive zur Verstetigung des Vorhabens (Nachhaltigkeit),
• Höhe des Engagements außerhalb des Finanzierungsplans.


Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.


8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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