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H1Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken/H1
 |  |  |  |  |  |  | download |  | Förderrichtlinie 2006 |  | Programmvertiefung: Integrierte Dienstleistungen |  | H21. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage/H2 H41.1 Zuwendungszweck/H4 PDer Europäische Rat von Lissabon hat im März 2000 Lebenslanges Lernen eine Priorität der europäischen Beschäftigungsstrategie genannt und darüber hinaus betont, dass Lebenslanges Lernen ein Grundelement des europäischen Gesellschaftsmodells ist. Lebenslanges Lernen dient hierbei nicht nur wirtschaftlichen Belangen und der Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit. Mit der Schaffung eines europäischen Raums des Lebenslangen Lernens, in dem der freien Wahl des Standortes und des Arbeitsplatzes auch faktisch keine Hindernisse mehr entgegenstehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch zusätzliche Möglichkeiten der Lebensgestaltung und Selbstverwirklichung. Gleichzeitig wird die europäische Integration in sozialer Hinsicht ein weiteres, bedeutendes Stück vorangebracht.BRBRIn der gemeinsam vereinbarten Strategie für Lebenslanges Lernen in der Bundesrepublik Deutschland (BLK 2004) zeigen Bund und Länder die Aspekte und Zusammenhänge des Lebenslangen Lernens auf, bei denen unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeiten weitgehend Konsens zwischen den Ländern einerseits und zwischen Bund und Ländern andererseits besteht.nbsp;/P PEs istnbsp;Aufgabe aller Beteiligten insbesondere die Angebotsstrukturen zu verbessern, die selbst bestimmte Nachfrage zu stärken wie auch die Rahmenbedingungen des Lebenslangen Lernens zu optimieren. Die bisherigen Ergebnisse des Förderprogramms Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken - der bislang größten gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung des Lebenslangen Lernens - zeigen, dass die Vernetzung aller relevanten Akteure der verschiedenen Bildungsbereiche und der angrenzenden Politikfelder auf regionaler Ebene eine entscheidende Grundlage für Erfolg versprechende Umsetzungsstrategien darstellt./P PAuf der Grundlage der bisherigen Arbeiten und vorliegenden Ergebnisse des Programms Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken und anderer Initiativen von Bund und Ländern ist es deshalb sinnvoll, für zentrale Handlungsfelder des Lebenslangen Lernens viel versprechende Ansätze durch diese Förderinitiative gezielt zu vertiefen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, herausragende Modelle und Beispiele zu schaffen, die über ihren unmittelbaren Kontext hinaus als Anregung dienen. Hierzu müssen diese Modelle entsprechend aufbereitet, strukturiert, dargestellt und schließlich in aktiver und übergreifender Weise verbreitet werden.BRBRDie Ergebnisse der Förderung werden durch eine programmweite Zusammenarbeit der Vorhaben aufbereitet und durch programmübergreifende Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit verbreitet. Die programmweite Zusammenarbeit läuft im Rahmen der bisherigen sogenannten Themennetze (z. B. Bildungsberatung, Neue Lernwelten und Lernorte, Bildungsmarketing), die deutlich verstärkt werden und Entwicklungen auch außerhalb dieser Themennetze berücksichtigen./P H41.2 Zusammenarbeit mit den Ländern/H4 PDie Länder sind in die Auswahl der Vorhaben eingebunden. Ein Vorhaben wird ohne fachliche Unterstützung durch das betreffende Land nicht gefördert. Zur Programmsteuerung besteht ein Lenkungsausschuss, dem Vertreterinnen und Vertreter der Länder und des BMBF angehören. In beratender Funktion wurden weitere Sachverständige als Mitglieder hinzugezogen./P H41.3 Rechtsgrundlage/H4 PVorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel./P H22. Gegenstand der Förderung/H2 PGefördert werden jeweils Modelllösungen in einem der im Folgenden aufgeführten drei Bereiche A bis C, die zur Erreichung der dort beschriebenen Ziele dienen und durch nachhaltig organisierte, regionale Bildungsnetzwerke realisiert werden. Die dabei aufgezählten Gegenstände der Förderung stellen die möglichen Elemente der Modelllösungen dar./P PFür alle drei Bereiche gilt, dass in der Beschreibung der Ausgangslage bereits bestehende Aktivitäten (insbesondere die öffentlich geförderten) in der Region darzustellen sind. Für die geplanten Maßnahmen ist darzulegen, wie diese Aktivitäten einbezogen werden und welcher neue Mehrwert durch die geförderten Arbeiten entsteht. Hierbei kommt es stets auch auf den Beitrag des Lebenslangen Lernens zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit aller im Bildungs- und Beschäftigungssystem an./P PIn allen drei Bereichen werden gefördert:/P UL type=square LIProjektleitung und Management, LIBedarfsermittlung des jeweiligen Vorhabens, LIÖffentlichkeitsarbeit, Marketing und Geschäftsentwicklung, LIKoordinierende Maßnahmen zur Zusammenarbeit insbesondere von Unternehmen, Arbeitsverwaltungen, Sozialämtern, Weiterbildungsträgern und Kinderbetreuungseinrichtungen, LIFortbildungsmaßnahmen, LIQualitätssicherung und Controlling, /LI/UL PWeitere Gegenstände der Förderung werden im Folgenden gesondert aufgeführt./P H3Bereich A: Bildungsberatungsagenturen - Schnittstellen und Motoren im Prozess des Lebenslangen Lernens/H3 PSTRONGZielBR/STRONGBRZiel der Förderung ist die Entwicklung und Erprobung von ganzheitlichen Modelllösungen für den Auf- und Ausbau regionaler Bildungsberatungsagenturen, die bildungsbereichs- und trägerübergreifend ausgerichtet sind, der Individualisierung der Lebenslagen gerecht werden und dabei an der Gesamtbiographie ihrer Adressatinnen/Adressaten orientiert sind.BRBRDie Zielvorstellung sind Bildungsberatungsagenturen, die über eigene, besonders auch in ländlichen Gebieten gut zugängliche Räumlichkeiten mit vernetzter IKT-Infrastruktur verfügen, bewährte Profiling- und Kompetenzerfassungsmethoden einsetzen und medienvermittelte Beratung anbieten. Die Bildungsberatungsagenturen werden dauerhaft von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen getragen, garantieren eine hohe Qualität ihrer Dienstleistungen und wenden sich kundenorientiert allen Formen des Lernens zu./P PWeitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung/P OL type=a LIKoordination und Management UL type=circle LIOrganisationsberatung zur Weiterentwicklung der Bildungsberatung, LIDokumentation des Beratungsprozesses, Beschwerdemanagement, LIEinsatz von zentralen Buchungs-, Vermittlungs- und Informationssystemen innerhalb des regionalen Netzwerks. /LI/UL LIBeratung: UL type=circle LIOrientierung- und Einstiegsberatungen, LIBereitstellung und Pflege von Informationsangeboten, LIAnwendung von Methoden zur Kompetenzerfassung, LIVorauswahl geeigneter Bildungsangebote, Ermittlung der Anforderungen, Teilnahmebedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten, LIEntwicklung und Erprobung von Beratungsmaßnahmen für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Bildungsferne, oder auch für kleine und mittlere Betriebe. (Für die betreffenden Adressaten sind Komplettlösungen zu entwickeln, die einen künftig zu beschreitenden Bildungsweg umfassen - Bildungslaufbahnberatung.) LIBeratung von Personalverantwortlichen in Unternehmen, Behörden, Vereinen und betriebliche Interessenvertreter/innen etc. LIBereitstellung von aufsuchender (z.B. im ländlichen Raum), medial vermittelter (z. B. über Chats, Avatare etc.) oder grenzüberschreitender Bildungsberatung. /LI/UL/LI/OL H3Bereich B: Lernzentren/H3 PSTRONGZielBR/STRONGBRZiel ist die Unterstützung von Modelllösungen für selbst gesteuertes Lernen durch regionale Lernzentren, die von regionalen Netzwerken für Lebenslanges Lernen getragen werden. Durch die damit verbundene höhere Nutzerorientierung soll eine signifikante Steigerung der Bildungsbeteiligung in allen Bereichen und sozialen Milieus erreicht werden./P PDie Zielvorstellung sind Lernzentren in eigenen Räumen mit vernetzter IKT-Infrastruktur, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. Dabei sind - neben qualitativ hochwertigen (Selbst-)Lernmaterialien und unterstützenden Dienstleistungen, wie Lernberatung - eine prominente Lage in der Region ebenso wichtig wie lernerorientierte Raumkonzepte und kundenfreundliche Öffnungszeiten. Ein weiteres Merkmal ist die Kooperation mit allen relevanten Anbietern von Bildungsmaßnahmen der Region./P PWeitere, bereichsspezifische Gegenstände der Förderung/P OL type=a LIKoordination und Management UL type=circle LIOrganisationsberatung (z. B. für die Einrichtung der Räume, die Auswahl und Konfiguration der technischen Infrastruktur), LIZusammenarbeit in einem transregionalen Verbund der Lernzentren. /LI/UL LIMethodisch-didaktische Profilbildung des Lernzentrums UL type=circle LIEntwicklung und Umsetzung innovativer Angebote zum Selbstlernen auf der Grundlage eines pädagogisch-didaktischen Konzeptes, LIVorauswahl geeigneter Angebote, Ermittlung der Anforderungen, Teilnahmebedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten, LIEntwicklung und Umsetzung kompletter Lösungen für spezielle Zielgruppen (insbesondere kleine und mittlere Betriebe). /LI/UL LIBeratung und Begleitung für selbst gesteuertes Lernen im Lernzentrum UL type=circle LIOrientierung- und Einstiegsberatungen, LIBereitstellung und Pflege von Informationsangeboten, LIEntwicklung und Erprobung von Begleitmaßnahmen für einzelne, spezielle Zielgruppen, insbesondere Bildungsferne, LIEntwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Erhöhung der Lernmotivation (z. B. in Form von Lernwerkstätten), LIMaßnahmen zur Kompetenzerfassung. /LI/UL/LI/OL H3Bereich C: Übergangsmanagement/H3 PSTRONGZielBR/STRONGBRZiel ist die Förderung insbesondere der Beschäftigungsfähigkeit durch Verbesserung aller bildungsbezogenen Übergänge im Rahmen des Lebenslangen Lernens. Übertragbare Modelle umfassender bildungsbereichübergreifender Dienstleistungsangebote sollen auf regionaler Ebene insbesondere Bildungsabbruchquoten senken, Bildungsabbrüche bewältigen und die Bildungsbeteiligung erhöhen./P PDie Zielvorstellung sind Dienstleistungspakete, die, vernetzt von Bildungsträgern, in enger Kooperation und Arbeitsteilung für die jeweiligen Übergangsbereiche bereitgestellt werden. Dies kann über Anlaufstellen erfolgen, die zu zielgruppengerechten Geschäftszeiten erreichbar sind, Beratung anbieten und die Vernetzung bestehender Beratungsangebote koordinieren. Kern des Übergangsmanagements ist jeweils die bildungsbereichsübergreifende Begleitung des Lernenden, d. h. eine an der Biografie orientierte Begleitung über einzelne Bildungsabschnitte hinaus. Ein zentraler Schwerpunkt besteht in der Zusammenarbeit mit bereits existierenden Maßnahmen und Projekten in der Region./P PWeitere, bereichsspezifische Gegenstände der FörderungBRBRUnter Berücksichtigung der regionalen Bedarfslage ist für bis zu zwei Übergangsbereiche ein umfassendes Maßnahmen-Paket zu entwickeln und umzusetzen, das auch auf andere Netzwerke und Institutionen übertragbar ist. Zu einer umfassenden Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die auch auf eine frühzeitige Kompetenzentwicklung setzt, sind systematische Ansätze zur Verbesserung vertikaler Übergänge gefragt. Die Übergänge sind genau zu benennen und möglichst mit Bestands- und Verlaufsdaten zu beschreiben. Förderfähig sind jeweils:/P UL type=square LIAllgemeine Maßnahmen und Systematisierung der Zusammenarbeit der Institutionen und beteiligten Einrichtungen, LIVerbesserung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen pädagogischem Personal, unterstützenden Einrichtungen und betreuenden Personen, LIBildungsmaßnahmen zur Herstellung eines gemeinsamen, übergreifenden lernkulturellen Verständnisses, LIEntwicklung und Erprobung aufeinander abgestimmter Beratungs- und Bildungsangebote, LIEntwicklung von Standards im Management spezifischer Übergänge, LIMaßnahmen zur Kompetenzerfassung, LICoaching einzelner Zielgruppen, LIgemeinsame, verbindende Praxisprojekte zwischen Bildungsbereichen und Arbeitsleben, LIgezielte Maßnahmen zur Erschließung des Lernortes Betrieb, LIMaßnahmen zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements, LIgenerationenverbindendes Lernen. /LI/UL H23. Zuwendungsempfänger/H2 PAntragsberechtigt ist eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die sich aus Mitgliedern eines regionalen Netzwerks im Sinne dieses Förderprogramms organisiert hat oder von den Mitgliedern legitimiert wurde und rechtsverbindlich für das Netzwerk handelt. Sie darf in der Laufzeit dieser Förderinitiative nicht bereits im Rahmen des Programms Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken vom Bund gefördert werden./P H24. Zuwendungsvoraussetzungen/H2 PDie Förderung richtet sich an regionale Netzwerke für Lebenslanges Lernen. Ein regionales Bildungsnetzwerk im hier verwandten Sinn zur Förderung des Lebenslangen Lernens besteht mindestens aus/P UL type=square LIaußerschulischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, LIrelevanten Einrichtungen/Ämtern der Kommune in der Bildung, der Beschäftigungsförderung, im sozialen Bereich und der Wirtschaftsförderung, LIder/den regionalen Arbeitsagenturen/Arbeitsgemeinschaften (ARGES), LIregionalen Vertretungen der Wirtschaft (Kammern, Unternehmensverbänden, Gewerkschaften etc.), LIje nach Arbeitsschwerpunkt weiteren Partnern (Kindergärten, Schulen, Betriebe, Eltern- und Seniorenvereinigungen etc.). /LI/UL PZielsetzung, Art und Umfang der bisherigen Zusammenarbeit der Netzwerkpartner müssen belegt werden. Die Netzwerke müssen grundsätzlich auf Dauer angelegt sein und ihre Standortregion repräsentieren.BRBRKriterien für die Definition einer Region sind hierbei der räumliche und funktionale Zusammenhang sowie die Grenzen der Lernenden Regionen im Rahmen des Programms Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken zum Stand November 2004 (siehe A class=linkext title=Lernende Region href=http://www.lernende-regionen.info target=_blankwww.lernende-regionen.info/A). Pro Region kann nur ein Antrag bewilligt werden./P PDer Antrag muss im Verwertungsplan eine nachhaltige Projektplanung über die Förderlaufzeit hinaus erkennen lassen./P PDas Programm dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Im Antrag sind Abgrenzungen zu in der Region bereits existierenden Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustellen.BRBRWeitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens oder - unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten - eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen./P H25. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung/H2 PDie Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgrenzbaren Teilausgaben, d. h. in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt.BRBRZuwendungsfähig sind Personalausgaben, Vergabe von Aufträgen und Ausgaben für bis zu acht Dienstreisen im Inland im Rahmen der programmweiten Transferaktivitäten./P PNicht zuwendungsfähig im Rahmen dieser Förderung sind Mieten, Rechnerausgaben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Gegenstände bis 410,00 Euro und Investitionen sowie weitere Ausgaben für Dienstreisen.BRBRDiese sind außerhalb des Finanzierungsplans vom Netzwerk durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtplanung auszuweisen. Im abschließenden Verwendungsnachweis sind auch die nicht bezuschussten sondern vom Zuwendungsempfänger bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung nachzuweisen./P PErläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:/P UL type=square LIFür Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungsempfängers liegen. LIIm Finanzierungsplan können Ausgaben für den Aufbau und die kontinuierliche Pflege einer eigenen Internetpräsenz in einer Höhe von max. 5.000 Euro in Ansatz gebracht werden. Bestehende Angebote sind hierbei zu nutzen und weiterzuführen. LIDie Entwicklung von Datenbanken und Lernplattformen wird nicht gefördert. Bestehende Standards und Angebote sind zu nutzen und können erweitert werden. LIAusgaben für insgesamt geplante acht Dienstreisen im Rahmen programmweiter Transferaktivitäten innerhalb Deutschlands sind förderfähig. LIDie Projektevaluation und wissenschaftliche Begleitung des Gesamtprogramms, die auch Bestandteil der entsprechenden Beauftragung zur Programmdurchführung des BMBF ist, erfolgt grundsätzlich durch den Zuwendungsgeber. Sollte der Antragsteller eine darüber hinaus gehende (Selbst-)nbsp; Evaluation oder wissenschaftliche Begleitung für erforderlich halten, ist dies insbesondere unter regionalen Gesichtpunkten im Antrag dezidiert zu begründen. Für (Selbst-)Evaluation und wissenschaftliche Begleitung können dabei insgesamt maximal 5% der im Förderantrag veranschlagten Ausgaben für das gesamte Vorhaben angesetzt werden. /LI/UL PDie Förderung der Vorhaben wird für einen Zeitraum vom 01.07.2006 bis längstens zum 31.12.2007 gewährt. Der Laufzeitbeginn kann um bis zu drei Monate verschoben werden./P PDie Zuwendung für ein Vorhaben beträgt in der Regel maximal 350.000 Euro für die Maßnahmen zum Übergangsmanagement, maximal 400.000 Euro für die Bildungsberatungsagenturen sowie maximal 500.000 Euro für die Lernzentren./P PEine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich./P H26. Sonstige Zuwendungsbestimmungen/H2 PBestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides./P PAbweichend von dem in ANBest-P bzw. ANBest-GK genannten Zeitraum von sechs Monaten nach Auslaufen des Vorhabens ist der Gesamtverwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten beim Projektträger vorzulegen./P PVerpflichtung zum Transfer/P UL type=square LIGeförderte Vorhaben verpflichten sich, ihre Vorhabendaten auf einer zentralen Internetplattform, die der Zuwendungsgeber bereitstellt, zu pflegen. Sie sind ferner zur Teilnahme von Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung verpflichtet. LIGeförderte Vorhaben verpflichten sich zur Teilnahme am programmweiten Transfer. Hierfür ist u. a. die Teilnahme an jeweils einer zweitätigen Veranstaltung pro Halbjahr einzuplanen sowie an einer zweitägigen Programmabschlusskonferenz im vierten Quartal 2007. /LI/UL PDarüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung./P PDie finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1261/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds, der Verordnung (EG) Nr.1685/2000 der Kommission vom 28. Juli 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben von den Strukturfonds kofinanzierte Operation, der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission vom 4. März 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen, der Verordnung (EG) Nr. 448/2004 der Kommission vom 10. März 2004 zur Änderung Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 hinsichtlich der Regeln für die Zuschussfähigkeit von Kofinanzierungen aus den Strukturfonds und zur Aufhebung der VO (EG) Nr.1145/2003 vom 27. Juni 2003, des Einheitlichen Programmplanungsdokuments Ziel 3 für Deutschland (am 10. Oktober 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt - K [2000] 2414 [Nr. 1999 DE 05 3 DO 001]) sowie des Operationellen Programms des Bundes Ziel 1 (am 21. Februar 2001 von der Europäischen Kommission genehmigt - K [2001] 25 [Nr. 2000 DE 05 1 PO 007])/P H27. Verfahren/H2 H47.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen/H4 PMit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:/P PProjektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)BRfür das Bundesministerium für Bildung und ForschungBRBildungsforschungBRHeinrich-Konen-Straße 1BR53227 BonnBRE-Mail: A class=linkmail title=mailto:lernende.regionen@dlr.de href=mailto:lernende.regionen@dlr.delernende.regionen@dlr.de/A/P PDort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden./P PRichtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für förmliche Förderanträge können A class=linkext title=Der BMBF-Formularschrank href=http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html target=_blankhier/Anbsp;abgerufen werden. Auf Anforderung stellt auch PT-DLR die Vordrucke zur Verfügung./P H47.2 Antragsverfahren/H4 PDie Anträge auf Förderung sind in dreifacher schriftlicher Ausfertigung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim PT-DLR bis zum STRONG09. Juni 2006/STRONG, STRONG15 Uhr/STRONG einzureichen. Beizulegen ist zudem auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM oder 3.5 Floppy-Disk) eine computerlesbare, windowskompatible Fassung aller Antragsunterlagen - möglichst unter Nutzung des elektronischen Antragssystems A class=linkext title=Das elektronische Antrags- und Angebotssystem 'easy' href=http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html target=_blankEASY/A für die AZA, ansonsten bevorzugt im PDF-Format./P PFür die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel des PT-DLR maßgeblich. Diese Eingangsfrist gilt als Ausschlussfrist - verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.BRBRDie genannte Frist zur Vorlage von förmlichen Förderanträgen gilt nicht für KMU (Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft)./P PDie Anträge müssen - ergänzend zu den in den Handlungsfeldern und thematischen Schwerpunkten genannten Vorgaben folgende zur Beurteilung und Bewertung des Vorhabens notwendigen Angaben enthalten:/P UL type=square LIAusgefüllte Anträge für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA). LIVorhabenbeschreibung: Sie umfasst max. 15 DIN-A4 Seiten (Ausschlusskriterium) in deutscher Sprache, Schriftgröße Arial 11, Zeilenabstand 1,5 und enthält neben den Standardinhalten (siehe Richtlinie zu AZA) zudem: UL type=circle LIeine knappe Beschreibung des Netzwerks (Organisation, Leistungen), LIeine knappe quantitative Analyse der regionalen Ausgangslage für die betreffenden Förderbereiche unter Berücksichtigung einschlägiger Aktivitäten und Projekte, LIBeschreibung eigener Vorarbeiten im betreffenden Förderbereich, LIAngaben von quantitativen Zielgrößen für das Vorhaben, LIeinen detaillierten, ressourcenbezogenen Zeitplan zum Ablauf des Vorhabens, der alle geplanten Leistungen (auch im Rahmen von Aufträgen und außerhalb des Finanzierungsplans) umfasst, LIVorstellungen über Geschäftsideen, Produkte und Marketing (als Grundkomponenten eines Businessplans, der nach dem ersten Jahr der Förderung vorgelegt werden muss). /LI/UL LITätigkeitsprofile einschließlich zeitliches Mengengerüst für das eingeplante Personal, LIUnterlagen, die Zielsetzung, Art und Umfang der bisherigen Zusammenarbeit des regionalen Netzwerks für Lebenslanges Lernen belegen (durch Vereinssatzung, Geschäftsbericht, Businessplan oder andere Dokumente, die eine Zusammenarbeit über mindestens ein Jahr belegen - Ausschlusskriterium), LIStellungnahmen (Letters of Intent) von unmittelbar am Vorhaben beteiligten Partnern, die einerseits ihre Unterstützung bei der Durchführung des Vorhabens zusichern und andererseits zeigen, dass der Antragsteller im Namen des Netzwerks auftritt. In vormals geförderten Lernenden Regionen ist hierbei eine positive Stellungnahme des zentralen Netzwerkknotens (bzw. des Netzwerkmanagements) zwingend notwendig (Ausschlusskriterium), LIÜbersicht über weitere laufende und weniger als zwei Jahre zurückliegende öffentliche Förderungen des Antragstellers. /LI/UL PBei der Vorhaben- und Arbeitsplanung wird dringend empfohlen auf einschlägige Methoden und Hilfsmittel zurückzugreifen, wie z. B. das Partnership Development Toolkit (A class=linkext lang=de title=Partnership Development Toolkit href=http://europa.eu.int/comm/employment_social/equal/news/20051019-toolkit_en.cfm target=_blank hreflang=enhttp://europa.eu.int/comm/employment_social/equal/news/20051019-toolkit_en.cfm/A) oder den Leitfaden zum Projektmanagement durch Selbstevaluation (A class=linkext title=Förderung Lernende Regionen href=http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php target=_blankhttp://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php/A). Weiterführende Informationen zur Unternehmens- und Geschäftsentwicklung von Bildungsnetzwerken finden sich unter A class=linkext title=Förderung Lernende Regionen href=http://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php target=_blankhttp://www.lernende-regionen.info/dlr/2_7_11.php/A (Dossier Geschäftsentwicklung). Über die Internetplattform A class=linkext title=Lernenden Regionen href=http://www.lernende-regionen.info target=_blankwww.lernende-regionen.info/A können zudem weitere Anregungen recherchiert werden (insbesondere über die erweiterte Suchfunktion)./P H47.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren/H4 PÜber die Förderung entscheidet das BMBF im Einvernehmen mit den Ländern. Das Sitzland wird in diesem Zusammenhang auch um die Einschätzung der Förderwürdigkeit und die Bestätigung der Zusätzlichkeit des Vorhabens gebeten. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Förderung./P PAnträge, die die Zuwendungsvoraussetzungen sowie Antragsbedingungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien bewertet:/P UL type=square LIOrganisationsgrad des regionalen Netzwerks für Lebenslanges Lernen (Engagement und Relevanz der Akteure, Dauer der Zusammenarbeit, Leistungsspektrum), LIVerzahnung des beantragten Vorhabens mit dem regionalen Bildungsnetzwerk, LIBeitrag des Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen im betreffenden Förderbereich, LIAusmaß der innovativen Weiterentwicklung bestehender Ansätze unter Berücksichtigung der Vorarbeiten und Referenzen des Antragstellers, LIMarketingansatz des Vorhabens, LITransferfähigkeit der Ergebnisse, LITragfähige Perspektive zur Verstetigung des Vorhabens (Nachhaltigkeit), LIHöhe des Engagements außerhalb des Finanzierungsplans. /LI/UL PAuf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden./P PFür die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind./P H28. Inkrafttreten/H2 PDiese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.BRBonn, den 24.04.2006/P PBundesministerium für Bildung und ForschungBRIm AuftragBRBRBrüntink/P/DIV |
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