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Lebenslanges Lernen - Initiativen und Förderprogramme
Das Aktionsprogramm Lebensbegleitendes Lernen für alle der Bundesregierung leistet einen wichtigen Beitrag zur europäischen Debatte über Strategien Lebenslangen Lernens, die mit den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union sowie mit dem Memorandum über Lebenslanges Lernen angestoßen und der Mitteilung Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen bekräftigt wurden. Die Europäische Kommission unterstreicht darin die Bedeutung des Lebenslangen Lernens und wirbt für seine Implementation in den Mitgliedstaaten.
 Überblick auf den Seiten der Europäischen Kommission
 |  |  |  |  |  |  | download |  | Getting to work on lifelong learning: policy, practice and partnership |  | summary conference report, 2004 |  |  |  | download |  | Analyse der Länderberichte im Rahmen der Konsultation zum |  | Memorandum der Europäischen Kommission über Lebenslanges Lernen, 2002 |  |  |  | download |  | European Commission Trend Chart workshop on „Increasing the impact of Lifelong Learning on innovation“ in Luxemburg im Oktober 2002 |  | Beitrag des BMBF, Deutsche Fassung |  |  |  | download |  | European Commission Trend Chart workshop on „Increasing the impact of Lifelong Learning on innovation“ in Luxemburg im Oktober 2002 |  | Beitrag des BMBF, Englische Fassung |  | Auf dem Gebiet der Bildung und Berufsbildung hat die EU nur ergänzende Kompetenzen. Durch die Verabschiedung des Maastrichter und des Amsterdamer Vertrags sind ihr jedoch im Feld der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Kompetenzen zugewachsen, die in die Bereiche von Bildung und Berufsbildung hineinreichen. Zu nennen ist hier insbesondere der Europäische Sozialfonds und das Programm Socrates. Die EU hat jedoch keine inhaltlichen Gestaltungskompetenzen, sie darf Bildung lediglich fördern. Gleichwohl beeinflusst die EU durch ihre Förderpolitik und ihre Harmonisierungsbestrebungen auch die Ausgestaltung von Bildung und Qualifikation in den Mitgliedstaaten.
Einen besonderen Bezug zum Programm Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken hat die R3L-Initiative (Regional Networks for Life-Long Learning) der Europäischen Kommission. Mit dieser Initiative möchte die Generaldirektion Bildung und Kultur die Vernetzung lernender Regionen voranbringen: 120 europäische Regionen, die um 17 Projekte gruppiert sind, werden 18 Monate lang gemeinsam arbeiten, um ihr Wissen und Know-how im Interesse einer Förderung des lebenslangen Lernens auszutauschen. Damit soll der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Bildung und lebenslanges Lernen ein fester Platz verschafft werden.
 Informationen über die R3L Projekte auf den Seiten der Europäischen Kommission
 |  |  |  |  |  |  | download |  | Compendium |  | European networks to promote the local and regional dimension of lifelong learning (the "R3L" initiative) |  |
Der Europäische Sozialfonds (ESF)
Das Programm Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. In den Lernenden Regionen wird der Aufbau von Netzwerken, Strukturen und flankierende Maßnahmen gefördert - die Förderung richtet sich nicht an Einzelpersonen.
Der ESF ist in folgenden fünf Politikbereichen tätig:
A) Entwicklung und Förderung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
- Zur Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit
- Zur Erleichterung der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt
- Zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen und von Berufsrückkehrern und Berufsrückkehrerinnen
B) Förderung der Chancengleichheit aller beim Zugang zum Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der vom gesellschaftlichen Ausschluss Bedrohten
C) Förderung und Verbesserung der beruflichen und der allgemeinen Bildung sowie der Beratung im Rahmen einer Politik des lebensbegleitenden Lernens zur
- Erleichterung und Verbesserung des Zugangs zum und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Verbesserung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und
- Förderung der beruflichen Mobilität
D) Förderung von qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften, der Innovation und der Anpassungsfähigkeit bei der Arbeitsorganisation, der Entwicklung des Unternehmergeistes sowie der Qualifizierung und Verstärkung des Arbeitskräftepotentials in Forschung, Wissenschaft und Technologie
E) spezifische Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt, einschließlich der Förderung ihrer Karrieremöglichkeiten und ihres Zugangs zu neuen Beschäftigungsformen
Im Rahmen dieser fünf Bereiche berücksichtigt die Förderung durch den ESF folgende Aspekte als Querschnittsthemen:
- Die Entwicklung lokaler Beschäftigungsinitiativen einschließlich lokaler Beschäftigungsbündnisse;
- Die sozialen und arbeitsmarktspezifischen Dimensionen der Informationsgesellschaft und
- Die Gleichstellung von Männern und Frauen im Sinne der allgemeinen Politik der Chancengleichheit (gendermainstreaming-Politik).
Die ESF-Maßnahmen in Deutschland für den Förderzeitraum 2000-2006 sind in Einheitlichen Programmplanungsdokumenten zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Humanressourcen zusammengestellt und von der Europäischen Kommission genehmigt. Unterschieden werden die Maßnahmen dabei insbesondere nach den beiden Zielgebieten:
- Ziel 1: Förderung der Entwicklung von Regionen mit Entwicklungsrückstand bzw. Regionen, deren Pro-Kopf-BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Hierzu gehört Ostdeutschland (ohne Berlin).
- Ziel 3: Unterstützung sämtlicher EU-Gebiete mit Ausnahme der Ziel-1-Regionen zwecks Anpassung und Modernisierung der Strategien und Systeme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Beschäftigung.
Die zentrale programmumsetzende Behörde ist auf der Bundesebene die Bundesanstalt für Arbeit, die rd. 80 % der verfügbaren Programmmittel des Bundes verwaltet. Daneben werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit innovative Einzelprojekte mit länderübergreifender Bedeutung sowie das Programm XENOS gefördert. Weiterhin werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) spezifische Fördervorhaben durchgeführt.
Im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind dies:
- Das Programm Lernende Regionen - Förderung von Netzwerken
- Das BLK-Modellversuchsprogramm Lebenslanges Lernen
- Das Programm Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben
- Das Programm Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf
- Das Programm Überbetriebliche Berufsbildungsstätten: Modellvorhaben Kompetenzzentren
- Das Programm Bilaterales Austauschprogramm in der beruflichen Bildung
- Das Programm Berufliche Lernkultur-Kompetenzentwicklung
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
 www.bmwi.de
Innovative Lösungen - Artikel 6 Pilotprojekte
Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels
Der ESF fördert auch innovative Maßnahmen, die die Entwicklung zukünftiger Politiken und Programme unterstützen, indem sie neue inhaltliche bzw. organisatorische Ansätze im Beschäftigungsbereich (einschließlich Berufsbildung und industrielle Anpassung) erforschen. Diese als Artikel-6-Maßnahmen bekannten und unter dieser Zuteilung bezuschussten Projekte umfassen Pilotprojekte, Studien, Erfahrungsaustausch und Informationstätigkeiten.
 Weitere Informationen zu Artikel 6 Pilotprojekten im Rahmen des ESF |
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