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Lebenslanges Lernen - Initiativen und Förderprogramme
Die Gesetzgebungskompetenz im Weiterbildungsbereich kommt in Deutschland grundsätzlich den Ländern zu. Die Weiterbildungsgesetze der Länder stellen die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Weiterbildung auf Länderebene dar. In den meisten Ländern gibt es zudem Freistellungsgesetze, welche die bezahlte Freistellung der Arbeitnehmer für Weiterbildungsmaßnahmen (Bildungsurlaub) regelt.
Gemeinsam mit dem Bund haben die Länder in der Bund-Länder-Kommission für Bildungplanung und Forschungsförderung (BLK) am 5. Juli 2004 die Strategie für Lebenslanges Lernen in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Diese Strategie zeigt die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lebenslanges Lernen von der Förderung unserer Kinder bis einschließlich der Zeit des Ruhestandes auf. Sie stellt dar, wie das Lernen aller Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensphasen und Lebensbereichen, an verschiedenen Lernorten und in vielfältigen Lernformen angeregt und unterstützt werden kann. Das Papier steht zum Download bereit unter www.blk-bonn.de.
Initiativen und Fördermaßnahmen zur Entwicklung des Lebenslangen Lernens bzw. der Weiterbildung / Erwachsenenbildung finden sich in allen Ländern. Nähere Informationen finden sich über die Internetauftritte der Länder sowie die nachfolgenden Selbstdarstellungen:
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