
Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung erfolgt in enger Absprache mit den Ländern. Für das
Programm stehen insgesamt rund 118 Mio. EUR zur Verfügung. 51 Mio. EUR
stammen dabei aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Förderung erfolgt
auf Grundlage der Richtlinien.
Auf Basis der Richtlinien 2001 werden derzeit 70 Lernende Regionen
gefördert. Die Netzwerke wurden 2001 und 2002 ausgewählt (1. und 2.
Welle) und werden für maximal fünf Jahre gefördert. Die Förderung
weiterer Netzwerke nach den Richtlinie 2001 ist nicht mehr möglich.
Mit der Richtlinie 2006 wird das Programm „Lernende Regionen – Förderung
von Netzwerken” vertieft. Gefördert werden im Zeitraum
01.07.06/01.10.06-31.12.07 integrierte Dienstleistungen in regionalen
Netzwerke für Lebenslanges Lernen. Antragsberechtigt sind Netzwerke, die
in dieser Laufzeit nicht bereits im Rahmen des Programms „Lernende
Regionen – Förderung von Netzwerken” gefördert werden.
Mit der aktuellen Förderrichtlinie (siehe oben) wird bewährten
Bildungsnetzwerken erneut die Möglichkeit geboten, im Rahmen des
Programms „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken” ihre
modellhafte Arbeit in den dort beschriebenen Förderbreichen zu
vertiefen.